FLUGGASTRECHTE
Nichtbeförderung
Refly arbeitet in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die Vorschriften über Entschädigungen und Unterstützung für Fluggäste mit Flugverspätungen enthält. Nach dieser EU-Verordnung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wurde.
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Wann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für eine Nichtbeförderung?
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung für eine Nichtbeförderung, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Ihnen wurde das Betreten des Flugzeuges verweigert
Sie konnten den Flug nicht antreten, weil die Fluggesellschaft Tickets überverkauft hat, was dazu führte, dass mehr Passagiere als Sitzplätze im Flugzeug verfügbar waren.
Die Fluggesellschaft war für die Annullierung verantwortlich
Die Fluggesellschaft ist für die Nichtbeförderung im Falle interner Probleme verantwortlich.
Wie hoch ist die Entschädigung für einen annullierten Flug?
Die Entschädigung für verspätete Flüge variiert je nach Flugentfernung und reicht von 250 €, 400 € bis 600 €. Der Betrag erhöht sich mit längeren Flugstrecken, um eine angemessene Entschädigung für die Passagiere zu gewährleisten.
€250
Wenn Ihre Flugentfernung bis zu 1500 Km betrug.
€400
Wenn Ihre Flugentfernung von 1500 Km bis 3500 Km betrug.
€600
Wenn Ihre Flugstrecke mehr als 3500 Km betrug.
€250
Wenn Ihre Flugentfernung bis zu 1500 Km betrug.
€400
Wenn Ihre Flugentfernung von 1500 Km bis 3500 Km betrug.
€600
Wenn Ihre Flugstrecke mehr als 3500 Km betrug.
ES DAUERT NUR 2 MINUTEN
So erhalten Sie Ihre Entschädigung
in 3 einfachen Schritten:
Reichen Sie Ihren Antrag ein
Es dauert nur wenige Minuten, um die Höhe Ihrer Entschädigung zu ermitteln.
Wir setzen uns für Ihre Rechte ein
Unsere Juristen arbeiten mit den Fluggesellschaften und den Behörden an Ihrem Fall.
Erhalten Sie Ihre Entschädigung
Sobald wir den Fall gewinnen, erhalten Sie Ihr Geld auf Ihr Bankkonto.
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Häufig gestellte Fragen
Sicherlich. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Fluggastes gilt die Verordnung für alle Reisenden, die entweder von einem EU-Flughafen abgeflogen sind oder mit einer in der Europäischen Union registrierten Fluggesellschaft in die EU eingereist sind.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, die vom Fluggast gekauften Flugscheine zu erstatten oder zusätzliche Kosten zu decken, die durch die Verweigerung der Unterstützung durch die Fluggesellschaft entstehen, wenn ein Fluggast den alternativen Flug, die Unterkunft oder die von der Fluggesellschaft angebotenen Speisen und Getränke ablehnt.
Dennoch kann der Fluggast einen Flugentschädigungsanspruch geltend machen und eine Rückerstattung für den annullierten Flug beantragen.
Die Rechte der Fluggäste und die Pflichten der Fluggesellschaften sind im EU-Recht durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt. In dem Dokument sind die Regeln für die Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen im Falle der Nichtbeförderung und der Annullierung oder großen Verspätung von Flügen aufgeführt.
Je nachdem, welche Entfernung Sie zurücklegen wollten, können Sie mit einer Entschädigung zwischen 250 € und 600 € rechnen.
Wenn sich ein Passagier für einen alternativen Flug anstelle des annullierten Fluges entscheidet, können die Fluggesellschaften die Entschädigung um bis zu 50 % kürzen, jedoch nur, wenn die Abweichung zwischen der geplanten Ankunftszeit und der tatsächlichen Ankunftszeit am Zielort weniger als 3 Stunden beträgt.
Die Frist für die Einreichung eines Entschädigungsanspruchs für einen annullierten Flug hängt vom Land und den spezifischen Umständen der Annullierung ab. Es ist ratsam, die Reklamation zeitnah einzureichen, da bestimmte Fluggesellschaften ihre eigenen Fristen haben können.