Rechte von Flugpassagieren
Flug storniert
Refly arbeitet im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die Regelungen zur Entschädigung und Unterstützung von Passagieren festlegt, die von Flugausfällen betroffen sind. Nach dieser EU-Verordnung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug annulliert wurde.
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Wann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für einen annullierten Flug?
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung für einen annullierten Flug, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Ihr Flug wurde annulliert
Ein Flug hat Anspruch auf eine Entschädigung, wenn er innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Abflugdatum annulliert wurde.
Die Fluggesellschaft war für die Annullierung verantwortlich
Für Flugannullierungen aufgrund betrieblicher oder technischer Probleme oder anderer interner Umstände ist die Fluggesellschaft verantwortlich.
Wie viel Entschädigung können Sie für einen annullierten Flug erhalten?
Die Entschädigung für verspätete Flüge variiert je nach Flugentfernung und liegt zwischen 250 €, 400 € und 600 €. Mit zunehmender Flugdistanz erhöht sich der Betrag, so dass eine angemessene Entschädigung der Passagiere gewährleistet ist.
€250
Wenn Ihre Flugentfernung bis zu 1500 km beträgt.
€400
Wenn Ihre Flugentfernung zwischen 1500 und 3500 km liegt.
€600
Wenn Ihre Flugdistanz mehr als 3500 km betrug.
€250
Wenn Ihre Flugentfernung bis zu 1500 km beträgt.
€400
Wenn Ihre Flugentfernung zwischen 1500 und 3500 km liegt.
€600
Wenn Ihre Flugdistanz mehr als 3500 km betrug.
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So erhalten Sie Ihre Entschädigung
in 3 einfachen Schritten:
Reichen Sie Ihren Antrag ein
Es dauert nur wenige Minuten, um die Höhe Ihrer Entschädigung zu ermitteln.
Wir setzen uns für Ihre Rechte ein
Unsere Juristen arbeiten mit den Fluggesellschaften und den Behörden an Ihrem Fall.
Erhalten Sie Ihre Entschädigung
Sobald wir den Fall gewinnen, erhalten Sie Ihr Geld auf Ihr Bankkonto.
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FAQ
Sicherlich. Unabhängig von der Nationalität des Passagiers gilt die Verordnung für alle Reisenden, die entweder von einem EU-Flughafen abgeflogen sind oder mit einer in der Europäischen Union registrierten Fluggesellschaft in der EU angekommen sind.
Gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, die vom Passagier gekauften Tickets zu erstatten oder etwaige zusätzliche Kosten zu decken, wenn ein Passagier den von der Fluggesellschaft angebotenen alternativen Flug, die Unterbringung oder die bereitgestellten Speisen und Getränke ablehnt die Unterstützung der Fluggesellschaft verweigert.
Dennoch kann der Passagier weiterhin einen Flugentschädigungsanspruch geltend machen und eine Rückerstattung für den annullierten Flug verlangen.
Die Rechte der Fluggäste und die Pflichten der Fluggesellschaften sind im EU-Recht durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Das Dokument enthält Einzelheiten zu den Regeln für Entschädigung und Unterstützung für Passagiere im Falle der Nichtbeförderung sowie der Annullierung oder großen Verspätung von Flügen.
Abhängig von der Entfernung, die Sie zurücklegen möchten, können Sie mit einer Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro rechnen.
Entscheidet sich ein Passagier für einen Alternativflug anstelle des annullierten Fluges, können Fluggesellschaften die Entschädigung um bis zu 50 % kürzen, allerdings nur, wenn die Abweichung zwischen der geplanten Ankunftszeit und der tatsächlichen Ankunftszeit am Zielort weniger als 3 Stunden beträgt.
Die Frist für die Einreichung eines Entschädigungsanspruchs für einen annullierten Flug variiert je nach Land und den spezifischen Umständen der Annullierung. Es ist ratsam, den Anspruch zeitnah einzureichen, da bestimmte Fluggesellschaften möglicherweise eigene Fristen haben.